| STUDIO >
REHA-TRAINING nach §44 SBG |
Rehasport auf Verordnung des
Arztes.
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet
werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX
unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budget neutral für
den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.
Die
Verordnung (Muster56) muss vom Kostenträger i.d.R. von ihrer ges.
Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer
Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Grundsätzlich entstehen
für Sie keine Kosten. Info`s unter Tel.: 0211-331122 |

 |
|
Sie wollen uns einen Tag kostenlos testen?
Kein Problem! Besuchen Sie unseren Fitnessbereich, nehmen Sie an unseren
Kursprogrammen teil und erholen Sie sich in unserem Wellnessbereich! Wir laden
Sie herzlichst dazu ein! Gönnen Sie sich einmal eine Auszeit von dem
Alltagsstreß! Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem ersten Besuch einen Termin.
Übrigens: Unserer Räume sind
klimatisert! |
|