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STUDIO > REHA-TRAINING nach §44 SBG

Rehasport auf Verordnung des Arztes.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budget neutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.

Die Verordnung (Muster56) muss vom Kostenträger i.d.R. von ihrer ges. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Grundsätzlich entstehen für Sie keine Kosten.
Info`s unter Tel.: 0211-331122
Reha-Training

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0211 / 331122
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